Lohnsteuerhilfe Ruhr e.V.
                                          -Lohnsteuerhilfeverein-
 

Grundsteuerreform

                                                                       

                                                                         Grundsteuerreform


Als Grundstückseigentümer*innen sind Sie aufgefordert, ab dem 01.07.22 eine Feststellungserklärung, zur Feststellung des Grundsteuerwertes, bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einzureichen.

Lohnsteuerhilfevereine haben für diese Steuerart keine Beratungsbefugnis.



Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Angaben unkompliziert selbst an die richtige Stelle zu übermitteln:


Zum einen über Ihr Online Finanzamt: www.elster.de erledigen.

Dort muss ein Account(Benutzerkonto) angelegt werden. Nach erfolgter Registrierung und Kontoaktivierung wird ein kostenloses Softwarezertifikat (auch für Mobilgeräte) wird ausgestellt.

Anschließend können Sie im Elster-Portal über Formulare und Leistungen Ihre Angaben machen.



Ohne Registrierung und Elster, können Sie auch das Formular des Bundesministeriums nutzen, das ab dem 01.07.22 freigeschaltet wird und dann ausgefüllt werden kann.

Dieses finden Sie unter:

www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de




Sollten Sie überhaupt keine Möglichkeit (techn. Voraussetzungen) haben eine elektronisches Formular auszufüllen, so kann beim Wohnsitzfinanzamt ein Formular angefordert werden.



Nachfolgend können Sie sich eine Checkliste der Finanzverwaltung ansehen, aus der hervorgeht, welche Angaben in Ihr Formular eingetragen werden müssen.



Checkliste für Eigentümer*innen NRW
Share by: