Lohnsteuerhilfe Ruhr e.V.
                                          -Lohnsteuerhilfeverein-
 

Beitragsordnung


Beitragsordnung Ab 01.01.2023

Die Beiträge enthalten 19% Umsatzsteuer.

Der Mitgliedsbeitrag kann durch den Vorstand aus sozialen Gründen oder Härtefällen ganz oder teilweise erlassen werden. 

Mit Zahlung des Jahresbeitrages sind alle Kosten abgegolten.

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, so ist eine Kündigung zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres, mit Wirkung zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, einzureichen.

Der Beitrag wird für die Mitgliedschaft im Verein fällig und fällt auch an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wird
und die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt worden ist(Vereinsbeitrag).

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