Lohnsteuerhilfe Ruhr e.V.
                                          -Lohnsteuerhilfeverein-
 

Beratungsbefugnis


Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine
 
Die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereines ist im § 4 Nr.11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt.

Somit dürfen Sie, Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( Arbeitnehmer, Beamte, öffentlicher Dienst, Studenten)
- sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten, Pensionen)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten) 
- Nebeneinnahmen aus Mieten, Zinsen oder Spekulationen sofern diese bei Ledigen 13.000,- € und bei Verheirateten 26.000,- €, nicht überschreiten.

Bei nichtselbständigen Einkünften und Renten unterliegen wir keiner Begrenzung.

Folgende Einkunftsarten dürfen nicht von Lohnsteuerhilfevereinen betreut werden:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sowie
umsatzsteuerpflichtige Einkünfte


Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern und demgemäß nur zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder befugt (§ 13 Abs. 1 StBerG).

Die Hilfeleistung darf nur unter den in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Voraussetzungen erfolgen. Sie schließt die Vertretung vor dem Finanzgericht ein, erstreckt sich jedoch nicht auf die Vertretung vor dem Bundesfinanzhof. 

Unsere Leistungen

               Beratung


             Prüfung


          faire Preise


Bei uns stehen Sie als Mitglied im Mittelpunkt. Deshalb ist umfangreiche Beratung unser oberstes Gebot.


Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird Ihre Steuererklärung individuell für Sie erstellt.


  

Wir Empfangen und prüfen Ihre Steuerbescheide und legen nach Notwendigkeit Rechtsbehelfe ein und setzen uns bei Rückfragen mit dem Finanzamt in Verbindung.

Unsere Mitgliedsbeiträge sind nach       sozialen Gesichtspunkten gestaffelt.

  Der Jahresbeitrag bemisst sich 

  nach Ihrem 

  Bruttojahreseinkommen.
  Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind
   alle Kosten abgegolten.


   

                           Unser zusätzlicher Service für unsere Mitglieder



Wir stellen jegliche Arten von Lohnsteuerermäßigungsanträgen und sonstigen steuerlichen Anträgen für Sie fertig.

Ebenfalls, können wir bei Kindergeldanträgen behilflich sein.

Auch Studenten, stehen wir bei der Berechnung von Verlustvorträgen zur Seite.

Wir leisten Unterstützung bei Nachteilsausgleichserklärungen (Unterhalt).

Wir spielen auch gerne Zukunftsmusik und beraten Sie hinsichtlich zu erwartender Einkünfte und deren Auswirkung in Ihrer Einkommensteuer (z.B. Renten, Auszahlungen Riester/ Rürup, Direktversicherungen, steuerpflichtigen Auszahlungen wie Abfindungen)

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