Wir beraten unsere Mitglieder im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnis (§4 Nr, 11 StBerG)
- Hilfe bei der Lohn- und Einkommensteuer
- Moderne Computerprogramme
- Sofortige Berechnung der Erstattung
- Einspruch und alle Verwaltungsverfahren
In sechs Filialen in und um Dortmund stehen unsere kompetenten und freundlichen Mitarbeiter für Sie bereit.