Wir beraten unsere Mitglieder im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnis (§4 Nr, 11 StBerG)

 

- Hilfe bei der Lohn- und Einkommensteuer

- Moderne Computerprogramme

- Sofortige Berechnung der Erstattung

- Einspruch und alle Verwaltungsverfahren

 

In sechs Filialen in und um Dortmund stehen unsere kompetenten und freundlichen Mitarbeiter für Sie bereit.